Das Strafrecht oder Strafverfolgungsrecht, wie wir es heute kennen, ist das Ergebnis einer Entwicklung, die durch drei gro e Perioden gekennzeichnet ist. Das Vorbild f r diese Perioden ist das franz sische Strafrecht, an dem sich unser franz sischsprachiges afrikanisches Recht orientiert. Allerdings war es nicht einfach, dieses Recht durch die Kolonialisierung nach Afrika zu importieren. Denn Afrika hatte lange vor der Ankunft der Kolonialherren seine eigenen praktischen Werte und Traditionen. Die Strafe hatte im vorkolonialen Afrika einen anderen Zweck als im westlichen Strafverfolgungsrecht. So "hat die Bestrafung von Vergehen und Verbrechen dort den Zweck, Rache und Wiedergutmachung f r die Verletzung der sozialen und heiligen Ordnung zu erm glichen, w hrend sie im Westen den Zweck hat, die Bestrafung, berwachung und Besserung des Delinquenten durch Einsperren zu erm glichen (...)". Die von den Kolonialherren als einheimisch bezeichneten Br uche waren den aus dem Westen stammenden und den Kolonien in Afrika aufgezwungenen Br uchen nicht ganz hnlich. Die Unterschiede waren offensichtlich und es musste unbedingt festgelegt werden, welche Regeln von nun an gelten sollten.
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