Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universit t Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: "Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden" (Grundgesetz 2002), hei t es in Artikel 9 des Grundgesetzes und stellt damit die Grundlage f r das heutige Verbands- und Vereinswesen. Die Tradition der organisierten Verb nde hat in Deutschland eine vergleichsweise kurze Geschichte. Mit der Entstehung der b rgerlichen Gesellschaft im 18. und 19. Jahrhundert waren zwar verschiedene Organisationen wie der Deutsche Handels- und Gewerbeverein von 1819 oder der B rsenverein des deutschen Buchhandels von 1825 zu verzeichnen, allerdings mangelte es diesen an Struktur und einem passenden Apparat. Bismarcks Sozialistengesetze hemmten zus tzlich die Entwicklung von Verb nden, so dass sich erst nach 1890 Gewerkschaften als Gro organisationen etablieren konnten. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der verbandlichen Neukonstituierung begann auch die Erfolgsgeschichte der deutschen Interessengruppen, deren Grundlage nun felsenfest durch Artikel 9 im Grundgesetz verankert war und immer noch ist. Ein halbes Jahrhundert sp ter sind die modernen Interessenverb nde und der oft gescholtene "Lobbyismus" aus dem Alltag deutscher Politik nicht mehr hinwegzudenken. Auch die beinahe stetige Pr senz der Gewerkschaften in den Medien wirft die Frage auf, wer in Deutschland eigentlich die F den in der Hand h lt. Wo kommt verbandlicher Einfluss berhaupt zu tragen und wer sind eigentlich die Adressaten? Verf gen Interessengruppen in der BRD ber Mittel die deutsche Politik mitzubestimmen oder vielleicht sogar zu leiten?
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