Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, Management Center Innsbruck Internationale Fachhochschulgesellschaft mbH (Management and Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Bis Juni 2010 konzipierte das Allgemeine b rgerliche Gesetzbuch (ABGB) alte Fassung (aF) den Darlehensvertrag als Realkontrakt. Verpflichtungsgrund war somit nicht die Willens bereinkunft der Parteien, sondern die tats chliche bergabe - also etwa die berweisung von Geld auf ein Konto. Diese Regelung wurde beim entgeltlichen Darlehen als unpraktikabel und wenig zeitgem empfunden, da sie einen Darlehensvertrag erst mit Zuz hlung der Valuta zustande kommen lie . Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (RL) trat im Juni 2010 das Darlehens- und Kreditrechts- nderungsgesetz (DaKR G) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde nicht nur die RL umgesetzt, sondern auch das Darlehensrecht des ABGB umfassend reformiert. Die 983 ff ABGB l sten sich von der bisherigen Realvertragskonstruktion und folgen nun dem Konsensualprinzip, welches bei den meisten Vertragstypen im ABGB schon existierte und den heutigen Bed rfnissen und Anschauungen entspricht. Nunmehr bringt bereits die blo e Willens bereinkunft einen voll wirksamen Vertrag zustande. Ziel dieser Seminararbeit ist es, einen berblick ber das neue Darlehensrecht des ABGB zu geben. Es soll die Bedeutung dieser nderungen aufgezeigt werden. Diese Arbeit beschr nkt sich auf die 983 ff ABGB, Ziel dieser Arbeit ist es daher nicht, s mtliche nderungen durch das DaKR G zu untersuchen. Weiters beschr nkt sich diese Arbeit auf den Darlehensvertrag im Allgemeinen und geht nicht n her auf die Sonderform des Kreditvertrags ein.
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